Theater Ordnung
Ticketabholung und Saalordnung
Ticketabholung und Saalordnung
Einmal gekaufte Tickets sind weder erstattungsfähig noch auf ein anderes Datum umbuchbar. Wir möchten Sie auch daran erinnern, dass sich die Leitung der Fondazione Arena das Recht vorbehält, Programm-, Termin- und Zeitänderungen vorzunehmen, die aus künstlerischen oder technischen Gründen oder aufgrund höherer Gewalt notwendig sind.
Das Publikum ist verpflichtet, den ihm zugewiesenen Sitzplatz einzunehmen und seine Tickets stets bei sich zu tragen, die auf Verlangen des Kontrollpersonals vorzuzeigen ist.
Nach Beginn der Vorstellung ist das Betreten des Veranstaltungsortes untersagt. Verspätet eintreffende Zuschauer werden gebeten, im Foyer auf die erste Pause zu warten, um ihre Plätze zu erreichen. Verspätete Zuschauer auf dem Parkett können die Aufführung auch von den Rängen aus verfolgen, sofern vorhanden.
Anständiges Verhalten und Respekt vor der Stille sind im Saal erforderlich. Die Benutzung von Mobiltelefonen ist verboten.
Alle Getränke dürfen ausschließlich in den Räumlichkeiten der Bar konsumiert werden. Es ist daher verboten, Gläser, Flaschen und Esswaren in die Halle und in die Logen mitzunehmen.
Bei Problemen oder Bedürfnissen wird das Publikum gebeten, sich an das Sicherheitspersonal oder den Veranstaltungsleiter zu wenden.
Kinder: Kinder unter 4 Jahren haben keinen Zutritt zum Theater.
Menschen mit Behinderungen: Für den Kauf von Tickets und Kontaktinformationen besuchen Sie bitte die entsprechende Seite
Vertrag: ist der Vertrag, der zwischen dem Kunden und der Fondazione Arena di Verona und im Rahmen ihrer Zuständigkeit mit TicketOne in Bezug auf einen bestimmten Kauf von Tickets zustande kommt und der als durch diese Allgemeinen Vertragsbedingungen geregelt zu verstehen ist
Kleidung: Eine schwarze Krawatte ist bei der Eröffnung der Opern- und Ballettsaison willkommen, dunkle Anzüge bei "Premieren" und "Galas". Es wird jedoch empfohlen, bei allen Aufführungen elegante Kleidung zu tragen, die dem Anstand des Theaters entspricht.