Wir möchten Sie darüber informieren, dass alle Gutscheine, die nach der Absage der Aufführungen 2020 aufgrund von Covid ausgestellt wurden, abgelaufen sind und nicht mehr eingelöst werden können. Das Verfahren zur Beantragung der Rückerstattung dieser Gutscheine wurde veröffentlicht und war auf unserer Website bis zum 31.05.2024, dem letztmöglichen Datum für die Einreichung eines Antrags, aktiv. Es ist daher nicht mehr möglich, Gutscheine zu erstatten, für die innerhalb der oben genannten Frist kein Antrag gestellt wurde.